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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Frank Hagedorn-Collasius Kurierdienst (im folgenden F.H.C. genannt) wird ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen tätig.
Abweichenden Bedingungen des Versenders wird hiermit widersprochen.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle von Erfüllungsgehilfen des F.H.C. erbrachten Leistungen.

2. Leistung

Die von F.H.C. zu erbringende Leistung beschränkt sich auf die Abholung, den Transport und die Zustellung der Sendung. Die Transporte erstrecken sich auf alle Sendungen, die sich für die Beförderung mit dem Fahrrad eignen (vorbehaltlich anders lautender Zusatzvereinbarungen).
Ausgenommen bleiben alle Sendungen die dem Postmonopol unterliegen. Der F.H.C. Fahrer ist berechtigt, die Annahme von Sendungen zu verweigern, wenn ihre Beförderung durch einen Kurierdienst unüblich ist. Die Sendungen werden in der Regel auf dem schnellsten Weg direkt zum Empfänger befördert.

3. Sendung

Der Versender ist gehalten Dokumente - und Warensendungen im beförderungsfähigen Zustand zu übergeben, so dass sie bei gewöhnlicher, sorgfältiger Handhabung sicher transportiert und zugestellt werden können.
Sendungen, die offensichtliche Zeichen von Beschädigungen aufweisen, werden nur dann zur Beförderung angenommen, wenn ihr Zustand bei Übergabe bestätigt wird. Eine Verpflichtung zur Prüfung von geschlossenen Behältnissen oder Verpackungen besteht nicht. Ist eine Ablieferung der Sendung bei dem Empfänger nicht möglich, ist der Fahrer berechtigt, sie vertrauenswürdigen Dritten zur Weiterleitung an den Empfänger auszuhändigen. Ist auch dies nicht möglich, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Ablieferungsquittungen werden nur nach Weisung eingeholt. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

4. Preise / Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes schriftlich gesondert vereinbart wurde, gelten die von F.H.C. jeweils veröffentlichten Preise. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Hat der Empfänger die Vergütung zu zahlen und verweigert er die Annahme/Zahlung ist der Auftraggeber zur Begleichung der Rückbeförderung verpflichtet.

5. Versicherung

Der Versicherungsschutz selbst richtet sich nach den in der Police des Versicherungsträgers enthaltenen Bedingungen. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. F.H.C. haftet nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Datenspeicherung

Die Auftragsabwicklung durch F.H.C. erfordert die Speicherung von Kundendaten. Diese unterliegen den zwingenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

7. Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen F.H.C. und dem Versender richtet sich nach deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.

Stand 24.04.1996